Mitarbeitervertretung (MAV)
Die gewählten Kolleg*innen verstehen sich als Interessenvertretung der über 500 Mitarbeitenden unserer Einrichtungen. Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und MAV in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die MAV bei den Mitarbeitenden das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
Die MAV setzt sich konkret dafür ein, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen für jeden einzelnen Mitarbeitenden eingehalten werden.
Aufgaben der MAV
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die Schwerbehindertenvertretung (nach SGB IX, §95) ist kein Teil der MAV, sondern eine eigene Institution, welche aber eng mit dieser zusammenarbeitet. Die SBV tritt sowohl für die Belange für Einzelpersonen wie auch für die Gesamtheit aller schwerbehinderten Mitarbeitenden ein.
Aufgaben der SBV
Werkstatt- und Gesamtwerkstattrat
Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt und besteht in der Regel aus drei Personen.
Für die Belange, die übergreifend für alle Werkstätten der Gemeindediakonie gelten, ist der Gesamtwerkstattrat (GWR) zuständig. Dieser besteht aus je einem Werkstattrat-Mitglied der einzelnen Werkstätten.
Aufgaben des Werkstattrats
Aufgaben des Gesamtwerkstattrats (GWR)
Der Werkstattrat und der Gesamtwerkstattrat arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).